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Nilgänse - wissenschaftliche Sachargumente zur aktuellen Diskussionslage in Hessen

​​von: Ursula Hammann, MdL, Vizepräsidentin des Hessischen Landtags

Sprecherin für Europapolitik, Naturschutz und Tierschutz

"Das Thema Nilgans wird in der Öffentlichkeit sehr emotional behandelt. Da ich der Meinung bin, dass diese Emotionalität die vorhandenen wissenschaftlichen Erkenntnisse nicht in den Hintergrund drängen sollten, möchte ich anbei einige Informationen weitergeben, die zur Sachlichkeit beitragen können. In der Anlage sind die folgenden Unterlagen:

 

 

Aus diesen Unterlagen sowie weiteren Fakten ergeben sich aus meiner Sicht die folgenden Sachargumente:

 

1. Gesundheitsgefährdung:

„…für eine mögliche Gesundheitsgefährdung durch Gänsekot gibt es keinerlei Hinweise. Die im Rahmen der ordnungsgemäßen Landwirtschaft übliche Ausbringung von großen Mengen Geflügelkot auf den Äckern ist eindeutig um ein vielfaches gefährlicher."

„Auch aus der Literatur ist keine Krankheit bekannt, die von Gänsen auf Menschen übertragen werden kann. Es ist wesentlich gefährlicher, sich von einem Hund oder einer Katze lecken zu lassen, als sich in Gänsekot zu wälzen."

 

2. Aggressivität:

„Es gibt jedoch keinerlei Belege für die Behauptung, dass beide Arten (Anmerkung: Kanada- und Nilgänse) irgendeine heimische Tierart gefährden. Auch die vielfach behauptete übermäßige Aggression der Nilgans konnte bisher nicht nachgewiesen werden. Viele Vogelarten, wie z.B. Haubentaucher, Blesshuhn oder Höckerschwan, verteidigen ihr Brutrevier und ihren Nachwuchs gegenüber Artgenossen und Artfremden, ohne dass diese Tatsache zu menschlichen Gegenmaßnahmen führt."

 

3. Zerkarien:

Hierzu hat die Deutsche Ornithologische Gesellschaft festgehalten, dass Zerkarien von Wasserschnecken (Zwischenwirt) übertragen werden. Nur durch diesen Zwischenwirt können die in den Darmblutgefäßen der Enten (Endwirt) lebenden Saugwürmer ihren Fortpflanzungszyklus vollziehen. Die Wurmeier verlassen den Entendarm; aus den Eiern schlüpfen Larven (Mirazidien), die sich in eine Wasserschnecke bohren, wo sie sich zu Zerkarien entwickeln. Zerkarien bohren sich in die Schwimmhäute der Wasservögel und erreichen über die Blutbahn wieder den Entendarm.

 „Gewässer können nicht dauerhaft von Wasservögeln jeder Art freigehalten werden. Eine Reduktion von Gänsen löst etwaige Probleme durch Zerkarien also nicht. Durch das Entfernen bzw. Mähen der Unterwasservegetation in den Badebereichen wird das Auftreten der ‚Zerkarien-Dermatitis‘ jedoch wirksam bekämpft.“

 

4. Invasive Art

Die Nilgans wurde gegen den Willen der Bundesregierung – da sie in Deutschland bereits als etabliert gilt – von der EU-Kommission in die Liste der invasiven Arten aufgenommen. Die EU-Kommission verlangt aber keinesfalls die Ausrottung der Nilgans.

Interessant sind dabei die Ausführungen der EU-Kommission in dem Papier mit der Überschrift und den Hinweisen „Verabschiedung der ersten Liste invasiver gebietsfremder Arten von unionsweiter Bedeutung – Fragen und Antworten – Brüssel, 13. Juli 2016 – Übersetzung Brigitte Read (Umweltbundesamt GmbH)":

„Zu beachten ist, dass die Mitgliedstaaten nicht zur Beseitigung von invasiven gebietsfremden Arten von unionsweiter Bedeutung, die in ihrem Land bereits weit verbreitet sind, verpflichtet sind. Wie unter Artikel 19(2) der EU-Verordnung vorgesehen, können die Managementmaßnahmen die Beseitigung, Populationskontrolle oder die Eindämmung der Population einer invasiven gebietsfremden Art zum Ziel haben." „Es besteht daher keine Verpflichtung zur Beseitigung der Waschbären in Deutschland und auch keine Verpflichtung, das Grauhörnchen im Vereinigten Königsreich auszurotten."

„Laut Verordnung besteht keine Verpflichtung dazu, Tiere zu töten oder zu keulen. Es ist Sache der Mitgliedstaaten, geeignete Maßnahmen zu ergreifen."

 

5. Jagd

Die Nilgans hat im Bundesjagdgesetz keine Jagdzeit. In Hessen gilt für die Nilgans seit 2011 (Regierung CDU/FDP) bis heute unverändert eine Jagdzeit vom 1.9. bis zum 15.1. Diese Jagdzeit wurde auch unter Schwarz/Grün in Hessen nicht verändert.

 

6. Kotmengen

Im einigen Printmedien (u.a. Darmstädter Echo) werden falsche Mengenangaben an Kot von 2 bis 3 Kilo pro Nilgans und Tag veröffentlicht.

Nach der Studie von Janet Kear (The agricultural importance of wild goose droppings) ist die Angabe einer Kotmenge von 2 bis 3 Kilo pro Tag und Gans nicht haltbar. Nach Aussage von Fachleuten der Staatlichen Vogelschutzwarte dürfte aufgrund des Gewichts der Nilgans von 1,5 – 2 Kilo die Kotproduktion niedriger liegen, als die der anderen in der Studie genannten größeren Arten. Da die in der englischen Studie untersuchte Nonnengans (Barnacle Goose) ein vergleichbares Gewicht aufweist, dürfte die abgesetzte Kotmenge von Nilgänsen pro Tag und Tier wohl mit jener der Nonnengans vergleichbar sein. Demnach sollte von einem Trockengewicht von rund 58 Gramm und einem Nassgewicht von etwa 290 Gramm Kot pro Tag je Nilgans ausgegangen werden.

 

Ich hoffe, mit diesen Argumenten zur Versachlichung der zahlreichen Debatten beitragen zu können. Bei Fragen können Sie sich gern an mich wenden."

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