Satzung
Satzung
Des Landestierschutzverbandes Hessen e.V.
in der Fassung vom 19.04.2008
Der Landestierschutzverband Hessen e. V. hat sich zum Ziel gesetzt, die Tierschutzvereine, Tierschutz- Jugendgruppen und Tierheime in Hessen im Interesse der schutzbedürftigen wildlebenden und in der Obhut von Menschen lebenden Tiere zusammen zuschließen und zu mehr gemeinsamem Handeln anzuhalten.
Er soll die Bestrebungen seiner Mitglieder wirkungsvoller gestalten und ihre Belange fördern, insbesondere gegenüber Landesbehörden und überörtlichen Verbänden die gesetzten Ziele und Interessen vertreten und Einfluss auf die gesetzgebenden Körperschaften nehmen. Hierzu gehören auch der Naturschutz und die Landschaftspflege, soweit es sich um den Schutz und die Erhaltung wildlebender Tiere und Tierarten handelt.
Der Vorstand kann sich hierbei der Mithilfe der Mitgliedsvereine bedienen.
Die dem Verband angehörenden Mitgliedervereine verpflichten sich, den Verband in der Erfüllung seiner satzungsgemäßen Aufgaben zu unterstützen und ihm die zur Durchführung seiner Aufgaben erforderlichen Aufschlüsse zu erteilen. Wesentlicher Schriftwechsel zwischen den Mitgliedern und dem Deutschen Tierschutzbund ist dem Vorstand mitzuteilen; der Vorstand des Verbandes ist zu allen Mitgliederversammlungen sowie Veranstaltungen für Mitglieder einzuladen und die Anwesenheit ist zu
gestatten.
Die Mitglieder sind ihrerseits berechtigt, durch ihre bevollmächtigten Vertreter an den Mitgliederversammlungen teilzunehmen und dabei die ihnen zukommenden Aufgaben und Befugnisse auszuüben, den Verband in allen Angelegenheiten in Anspruch zu nehmen, deren Durchsetzung die Kräfte der örtlichen Vereine übersteigt oder wirksamer durch den Verband überörtlich betrieben werden
kann.
